Entwicklung ist dann
nachhaltig, wenn sie "den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht,
ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen
Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen". (Definition nach
World Commission on Environment and Development, WCED - Brundtland-Bericht,
1987).
In dem Bericht „Unsere gemeinsame Zukunft“, unter dem Vorsitz der früheren
norwegischen Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland, wird die Vernetzung
zwischen Umwelt und Entwicklung herausgestellt: Erfolgreicher Umweltschutz
ist nur mit einer Bekämpfung der Armut zu erreichen. Hierzu bedarf es einer
globalen Kooperation zwischen Industrie- und Entwicklungsländern.
Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung ist ein ausgeglichenes
Zusammenspiel von:
- soziale Gerechtigkeit,
- wirtschaftliche Verträglichkeit und
- ökonomische Leistungsfähigkeit
Dieses "Dreieck der Nachhaltigkeit" wird heutzutage häufig erweitert durch
die politische Umsetzungsebene. In der Bundesrepublik wird auf der
Bildungsebene verstärkt versucht, das Konzept der Nachhaltigkeit in den
nationalen Bildungssystemen zu verankern.
Konkretisiert wurde der Begriff der Nachhaltigkeit aus dem Brundtlandbericht
auf der Río Konferenz von 1992 und ist das Leitprinzip auf der in Río
verabschiedeten Agenda 21.
In Deutschland stammt der Begriff der Nachhaltigkeit ursprünglich aus der
Forstbereich und wurde in diesem Zusammenhang schon im 18. Jahrhundert
verwendet. Damals wurde auf die allgemeine Holznot hingewiesen und eine
nachhaltige Nutzung der Wälder gefordert. [1]
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